VERHALTENSREGELN
des TV St. Peters

Grundsatz:

Die Verhaltensregeln des TV St. Peter sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor
Grenzverletzungen, Gewalt und Diskriminierung schützen. Sie schaffen ein Klima des Respekts,
der Offenheit und Fairness. Die Übungsleitenden und Helfenden sind dazu angehalten ihr
Verhalten in den Trainingsstunden ständig zu reflektieren und zu hinterfragen.
Die Schutzbeauftragte Katja Schneider steht allen Mitglieder des TV St. Peters unterstützend zur
Seite und ist Ansprechperson zum Thema Kinderschutz. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage
einzusehen.
Diese Verhaltensregeln wurden am 20.01.2026 beschlossen und werden regelmäßig überprüft und
aktualisiert.

1. Ich behandle andere so, wie ich selbst behandelt werden möchte.

Ich …
• begegne Kindern, Jugendlichen und Eltern wertschätzend, freundlich und auf Augenhöhe
• höre aufmerksam zu, kommuniziere ehrlich und gewaltfrei
• verhalte mich empathisch, fair, zuverlässig und authentisch
• gebe konstruktive Kritik und angemessenes Lob
• halte Regeln ein und zeige eine positive Grundhaltung

2. Ich diskriminiere niemanden aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Religion, Kleidung, Hautfarbe oder Behinderung.

Ich …
• begegne allen Menschen unvoreingenommen und habe eine positive Grundhaltung
• behandle alle Menschen vorurteilsfrei, fair und respektvoll

Unangemessenes Verhalten (zu vermeiden):
• ironische oder lächerlich gemeinte Sprüche
• stigmatisierende Aussagen

Klar untersagtes Verhalten:
• Herabsetzen, Lächerlich machen, Bloßstellen
• Ignorieren/Nichtbeachten
• sozialer Ausschluss

3. Ich achte die körperliche und seelische Unversehrtheit anderer und wende keine Gewalt (physisch, psychisch oder sexualisiert) an.

Ich …
• wahre eine respektvolle, ruhige und angemessene Ansprache
• erkenne Grenzüberschreitungen und unterbinde sie konsequent

Unangemessenes Verhalten (zu vermeiden):
• Befehlen, Fluchen oder abwertende Kommentare
• Anschreien, aggressive Körpersprache
• Bedürfnisse von Kindern/Teilnehmenden ignorieren

Klar untersagtes Verhalten:
• Schlagen, Verletzen, Einsperren
• sexuelle Berührungen, Belästigung oder Missbrauch
• Drohungen, Angst einjagen, Zwingen
• Bloßstellen, Isolieren, Ignorieren, Missachtung der Intimsphäre

4. Ich respektiere individuelle Grenzen und akzeptiere ein Nein immer.

Ich achte auf angemessene Nähe und Distanz und setze Grenzen konsequent um.
➔ Nein heißt Nein.

5. Ich verbreite keine Texte, Fotos, Videos oder Tonaufnahmen gegen den Willen der betreffenden Person, egal ob Teilnehmende oder Übungsleitende.

Ich beachte:
• Keine private Handynutzung durch Teilnehmende oder Übungsleitende während der
Übungsstunde
• Keine privaten Fotos von Teilnehmenden oder Übungsleitenden
➔ Tipp: Handybox zur sicheren Aufbewahrung von Handys und Wertgegenstände während der
Übungsstunde.

6. Ich lasse Gefühle und Wünsche von Kindern und Jugendlichen zu und nehme sie ernst.

Ich …
• fördere Motivation, Selbstvertrauen und individuelle Stärken
• nehme Unterschiede (Stärken & Interessen) zwischen den Teilnehmenden wahr und wertschätze
und fördere diese
• stärke Gemeinschaft und Teamgeist
➔ Begeisterung für die Übungsstunde, den Sport und die Gemeinschaft zu schaffen steht vor der
Leistungsförderung

7. Ich vertrete den Fair-Play-Gedanken aktiv.

Ich …
• vermeide Tricks und Betrug und unterbinde diese
• fördere das Prinzip „Gönnen-Können“, sodass Teilnehmende den Umgang mit
Verlieren lernen
• arbeite stärkenorientiert und ausgewogen im Training
➔ Aufgaben/Spiele situationsbedingt an die Stärken der Kinder anpassen. Wenn ein Kind
eine Aufgabe nach vielen Versuchen nicht schafft, passe ich diese an die Fähigkeiten des Kindes
an.

8. Ich setze mich gegen gewalttätiges, sexistisches, rassistisches oder abwertendes Verhalten ein – egal in welcher Form.

Ich …
• unterbinde Gewalthandlungen, sexistische Bemerkungen und sexuelle Gesten
• beziehe Position, benenne Vorfälle und kläre Situationen offen mit den Kindern
➔ Beispiel: Die Mehrzahl der Kinder ärgert ein Kind die gesamte Übungsstunde. Ich greife ein, in
dem ich beispielsweise einen Sitzkreis einberufe und das Fehlverhalten der Kinder offen und klar
anspreche.

9. Ich unterstütze andere, wenn sie Hilfe brauchen.

Ich …
• bin empathisch und aufmerksam
• entscheide situationsbezogen zwischen Fördern und Fordern
• ermögliche Hilfe zur Selbsthilfe
➔ Ich wäge ab, welches Kind gefördert werden muss und welches gefordert werden sollte und
passe Aufgaben individuell und wertfrei für die Teilnehmenden an.

10. Ich erfülle meine Aufsichtspflicht vom Betreten der Turnhalle/des Gymnastikraums bis zum Ende der Trainingszeit und des Verlassens der Turnhalle/des Gymnastikraums.

Ich biete innerhalb des gesamten Gebäudes den Teilnehmenden jederzeit Hilfe nach diesen Grundsätzen an.

Ich kommuniziere alle diese Regeln verständlich mit Teilnehmenden und halte sie konsequent ein.
Dabei übernehme ich Verantwortung, wenn Regeln missachtet werden, und ziehe bei Bedarf eine
weitere Person hinzu.
Dem TV St. Peter ist es wichtig, dass sich sowohl die Teilnehmenden, als auch die
Übungsleitenden im Sportbetrieb wohlfühlen. Solltest du als Übungsleitung Unsicherheiten haben
oder Unterstützung in gewissen Situationen haben, kannst du jederzeit das Vorstandsteam oder
die Schutzbeauftragte ansprechen.

Spezifische Regeln:

1. Körpernahe Hilfestellungen im Turnen

Körpernahe Hilfestellung ist im Turnen notwendig und dient ausschließlich der
Sicherheit und Unfallvermeidung.
Die Übungsleitung …
• informiert die Teilnehmenden darüber, dass solche Hilfestellungen notwendig sein können,
• gibt nur so viel Unterstützung wie nötig und so wenig wie möglich,
• berührt Kinder und Jugendliche nur in einem turnfachlich begründeten Rahmen,
• handelt stets transparent und nachvollziehbar.

2. Unterstützung beim Toilettengang für jüngere Kinder

Bei jüngeren Teilnehmenden – insbesondere im Kinderturnen – unterstützt die Übungsleitung beim
Weg zur Toilette auf Wunsch des Kindes, da die Türen schwer zu öffnen sind.
Dabei gilt:
• Die Begleitung endet an der Toilettentür.
• Der Toilettengang wird ausschließlich von den Kindern selbstständig durchgeführt.
• Die Übungsleitung betritt die Toilette nicht und beobachtet oder beaufsichtigt den Toilettengang
nicht.
• In Ausnahmesituationen (z. B. wenn ein Kind dringend Hilfe benötigt oder sich unwohl fühlt)
nimmt die Übungsleitung Kontakt zu den Eltern auf.

3. Vermeidung von unbeaufsichtigten 1:1-Situationen

Um Kinder und Übungsleitungen zu schützen, werden 1:1-Situationen in geschlossenen oder
nichteinsehbaren Räumen vermieden.
Dies betrifft insbesondere:
• die Bühne,
• die Toilettenräume,
• den Geräteraum der Elzmattenhalle,
• den Erste-Hilfe-Raum (hier bleibt das Rollo immer geöffnet).
Wenn eine 1:1-Situation unvermeidbar ist, sorgt die Übungsleitung für Transparenz (z. B. offener
Türspalt, Blickkontakt nach außen, Anwesenheit weiterer Personen in Hörweite).

4. Kinder auf den Schoß nehmen vermeiden

Es sollte vermieden werden, einzelne Kinder im Sitzkreis auf den Schoß zu nehmen. So vermeidet
man als Übungsleitung eine Ungleichbehandlung der Kindern und ggf. unangemessenen
Körperkontakt. Sitzen alle Kinder im Sitzkreis kann die Übungsleitung alle gleichermaßen
anschauen und respektvoll und wertschätzend behandeln

Grundsatz:

Diese Verhaltensregeln wurden am 20.01.2026 beschlossen und werden regelmäßig überprüft und
aktualisiert.

Katja Schneider

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